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   BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60   

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BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60 (https://dejure.org/1961,165)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1961 - VII C 119.60 (https://dejure.org/1961,165)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1961 - VII C 119.60 (https://dejure.org/1961,165)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 171
  • NJW 1961, 1371
  • WM 1961, 711
  • DVBl 1961, 861
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
    Denn eine echte Steuer ist eine Abgabe, die vornehmlich Einnahmezwecken dient (§ 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [Leitsatz 1, 251]).

    Das gilt um so mehr, als nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1958 (BVerfGE 7, 244 [Leits. 2, 252]) die Unterscheidungsmerkmale der verschiedenen Steuerarten dem traditionellen deutschen Steuerrecht zu entnehmen sind.

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
    Die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die Klägerin hilfsweise beantragt, kommt nicht in Betracht, weil nach den vorstehenden Ausführungen der erkennende Senat die Zweigstellensteuer nicht als verfassungswidrig ansieht (BVerfGE 1, 184 [189]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1959 - III A 577/59
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
    Als die Klägerin mündliche Verhandlung beantragte, bestätigte das Berufungsgericht im Urteil vom 8. Juni 1960 seinen Bescheid, indem es zugleich auf die inzwischen in Fachzeitschriften veröffentlichte inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Begründung seines Urteils vom 25. November 1959 - III A 577/59 - in Sachen H. gegen den Oberstadtdirektor D. verwies.
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
    Daß den Gemeinden eine gewisse Entschließungsfreiheit verbleibt, ist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1959 (BVerfGE 9, 137 [148/49]) unschädlich.
  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
    Zur Zeit versteht man unter Aufwandsteuern vorwiegend die kleineren, nicht als Fabrikationsteuern erhobenen Verbrauchsteuern (BVerwGE 6, 247 [256] und die dort angegebene Judikatur und Literatur).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
    Daß die Zweigstellensteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 2 Abs. 1, 11, 14 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - verstößt, hat der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 29.60 - eingehend dargelegt.
  • BVerwG, 29.06.1960 - V C 420.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1961 - VII C 119.60
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Urteil vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 - (DVBl. 1960, 935) entschieden hat, ist eine Bezugnahme auf die Begründung anderer, den Parteien zugänglicher Urteile zulässig, wenn sich aus der Begründung des in Bezug genommenen Urteils eindeutig ergibt, wie das Gericht seine Entscheidung begründet hat.
  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Dabei ließ er sich von der Erwägung leiten, daß den Gemeinden aus dem Vorhandensein der Gewerbebetriebe besondere Belastungen und Aufwendungen entstehen (Begründung zum Gewerbesteuergesetz 1936 in RStBl. 1937 S. 693 [696]; BVerfGE 19, 101 [112]; BVerwGE 12, 171 [173]), z.B. durch Erschließung von Gelände, Schaffung von Verkehrsflächen und Parkplätzen, Finanzierung von Nahverkehrsbetrieben, Bau von Krankenhäusern und Schulen, laufende Unterhaltung von Schulen, Feuerschutz usw. Für diese Lasten sollte die Gewerbesteuer einen Ausgleich bilden.".
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Dabei ließ er sich von der Erwägung leiten, daß den Gemeinden aus dem Vorhandensein der Gewerbebetriebe besondere Belastungen und Aufwendungen entstehen (Begründung zum Gewerbesteuergesetz 1936 in RStBl. 1937 S. 693 [696]; BVerfGE 19, 101 [112]; BVerwGE 12, 171 [173]), z.B. durch Erschließung von Gelände, Schaffung von Verkehrsflächen und Parkplätzen, Finanzierung von Nahverkehrsbetrieben, Bau von Krankenhäusern und Schulen, laufende Unterhaltung von Schulen, Feuerschutz usw. Für diese Lasten sollte die Gewerbesteuer einen Ausgleich bilden.
  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    - gegen 1. den berichtigten Gewerbesteuerbescheid der Stadt Mönchengladbach für die Kalenderjahre II/1948 bis 1952 vom 28. Januar 1959 - St.-Nr. 25/427 - 2. den berichtigten Gewerbesteuerbescheid der Stadt Mönchengladbach für die Kalenderjahre 1953 und 1954 und erstmals für 1955/1956 vom 28. Januar 1959 - St.-Nr. 25/427 - und den Einspruchsbescheid der Stadt Mönchengladbach vom 9. Juli 1959 - St.-Nr. 25/427 - 3. den Bescheid des Landesverwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. August 1959 - 5 K 2372/59 - 4. den Bescheid des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. März 1960 - III A 1477/59 - 5. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 1960 - III A 1477/59 - 6. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 - VII C 119.60 - (1 BvR 246/61) - V. der Firma .

    Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 - VII C 29.60, VII C 119.60 - und vom 14. Juli 1961 - VII C 112.60, VII C 113.60, VII C 114.60, VII C 116.60, VII C 117.60, VII C 118.60 - sowie die darin bestätigten städtischen Steuerbescheide und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte verletzen die Grundrechte der Beschwerdeführerinnen aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes und werden aufgehoben.

    Die verwaltungsgerichtliche Klage gegen zwei solcher Heranziehungsbescheide wurde in letzter Instanz durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 (BVerwGE 12, 171) zurückgewiesen.

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 27.70

    Unanfechtbarkeit von Steuerbescheiden - Bindungswirkung eines

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß § 212 c Abs. 2 AO den § 212 a ergänzt (BVerwGE 12, 171 [172]).

    Er hat in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] die Meinung vertreten, daß § 212 c Abs. 2 AO zumindest nicht ausschließt, die Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde geltend zu machen.

    Deshalb wird die in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] geäußerte - damals allerdings nicht entscheidungserhebliche - Ansicht des Senats nicht aufrechterhalten, daß beim Bestreiten der Gültigkeit des § 17 GewStG auch das Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO entfalle.

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70

    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß § 212 c Abs. 2 AO den § 212 a ergänzt (BVerwGE 12, 171 [172]).

    Er hat in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] die Meinung vortreten, daß § 212 c Abs. 2 AO zumindest nicht ausschließt, die Verfassungswidrigkeit der Zweigstellensteuer im Verfahren gegen den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde geltend zu machen.

    Deshalb wird die in BVerwGE 12, 171 (172) [BVerwG 24.03.1961 - VII C 119/60] geäußerte - damals allerdings nicht entscheidungserhebliche - Ansicht des Senats nicht aufrechterhalten, daß beim Bestreiten der Gültigkeit des § 17 GewStG auch das Verfahren nach § 212 c Abs. 2 AO entfalle.

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

    Der erkennende Senat teilt diese Ansicht, wobei er die Aufwandsteuer charakterisiert als Steuer auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 16, 64 [74] sowie BVerwGE 6, 247 [256]; 12, 171 [173]; ferner Winkler in HwStR 1972 Bd. II S. 1168).
  • OVG Thüringen, 11.04.2007 - 1 KO 1110/04

    Erlass eines Kostenbescheides für die Erteilung einer kirchenaufsichtlichen

    Diese Bemessung steht nicht außer Verhältnis zu dem Wert des erlangten Grundstücks, dessen Eigentum der Käufer infolge der Verwaltungstätigkeit der Kirche - der kirchenaufsichtlichen Genehmigung - erwirbt; sie kann auch nicht als abschreckend erachtet werden (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 24. März 1961 - VII C 119.60 - BVerwGE 12, 162).
  • BFH, 13.12.1963 - IV 166/63 S

    Vereinbarkeit der Erhebung von Lohnsummensteuer durch Gemeinden mit dem

    In der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts VII C 119/60 vom 24. März 1961 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1961 S. 1371) ist die Frage offengelassen, ob die Finanzgerichte zuständig sind, während jedenfalls auch der Verwaltungsrechtsweg für gegeben erachtet wird (für den ähnlich gelagerten Fall der Zweigstellensteuer - § 17 GewStG).
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheides wegen stattfindender

    Der erkennende Senat teilt diese Ansicht, wobei er die Aufwandsteuer charakterisiert als Steuer auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 16, 64 [74] sowie BVerwGE 6, 247 [256]; 12, 171 [173]; ferner Winkler in HwStR 1972 Bd. II S. 1168).
  • BVerwG, 28.01.1972 - II CB 30.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Befähigung zum

    Da es genügt, wenn die die Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich dargelegt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 29. Juni 1960 - BVerwG V C 420.58 - [DVBl. 1960, 935] und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 119.60 -), hätte die Revision, um die Voraussetzungen des § 133 Nr. 5 VwGO darzutun, darlegen müssen, daß sogar die soeben wiedergegebenen, die Ablehnung der Beiladung tragenden Gründe wesentliche Lücken aufweisen.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 117.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 114.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 116.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 113.60

    Zulässigkeit der Zweigstellensteuer - Qualifizierung der Gewerbesteuer als echte

  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 51.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.03.1968 - VII C 115.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 118.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 112.60

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweigstellensteuer - Erhebung der

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